"je nach den sozialen Verhältnissen 1 bis 50"
1947, nach Kriegsende, waren sich Räte und Experten einig, dass auch Versicherte ohne Erwerb dem Obligatorium der AHV Versicherung unterstellt werden sollen.
Die Gruppe der damals 170'000 Personen ohne Erwerb war sehr heterogen. Zu ihr gehörten durch Unfall Behinderte, Mönche, Künstler, Arbeitslose, Studenten, Anstaltsinsassen, Ehefrauen, Frührentner und etwa 1'000 begüterte Personen.
Nach hin und her zwischen dem Vorschlag der Expertengruppe und den Vorstössen von Nationalräten einigten sich die Räte schliesslich auf den rechts dargestellten Gesetzeswortlaut:
Was meinten die Experten 1946 mit den sozialen Verhältnissen
NEIN ZU PROZENTEN AUF DEM VERMÖGENSERTRAG:
Die Experten sagten nein zu einer Steuer auf dem Vermögensertrag, denn horizontal zu begüterten Erwerbstätigen betrachtet, würden Nichterwerbstätige "in unzulässigem Masse" benachteiligt.
ZEHN KLASSEN NACH WOHNVERHÄLTNISSEN
Die Experten empfahlen, die Nichterwerbstätigen je nach deren Wohnverhältnissen in ZEHN GESELLSCHAFTLICHE KLASSEN einzuteilen. KEINE 164 Besteuerungsstufen, wie dies seit dem Jahr 2012 in der Weisung 318.114 der Fall ist!
Was passiert nun mit den sozialen Verhältnissen in einer Gesellschaft über Dekaden?
Über Dekaden bleibt die Anzahl an gesellschaftlichen Schichten ziemlich konstant, weil die Verteilung von knappen Vermögenswerten immer einer Pyramide gleicht. Diese kann nur steiler oder flacher sein, bleibt aber immer eine Pyramide.
Was indessen mit der Geldentwertung von Jahr zu Jahr ansteigt, ist die Stückzahl von Einfrankenstücken, die eine Person in einem späteren Kalenderjahr für den Kauf eines normierten Korbes an Waren hingeben muss. Wer 1972 Güter im Gegenwert von 3 Mio Einfrankenstücken besass muss 2016 Güter im Gegenwert von 7 Mio Einfrankenstücken besitzen, um immer noch zur gleichen sozialen Klasse wie 1972 zu gehören.